Das Niedrigenergiehaus
In einem Niedrigenergiehaus wird der Energieverbrauch durch kontrollierte Baumaßnahmen auf einen Wert von maximal 52 kWh/m² gesenkt.
Von einem "Super-Niedrigenergiehaus" spricht man, wenn die Werte auf 39 kWh/m²a gesenkt werden. Diese Energiekennzahl ist von einer qualifizierten Beratungsstelle aufgrund der Einreichunterlagen zu berechnen.
Achtung:
Diese Werte sind in jedem österreichischen Bundesland anders!
Voraussetzungen:
Der Einbau einer Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung (Mindestkollektorfläche 5m²) ist für Eigenheime mit einer Baubewilligung ab 1.10.2006 verpflichtend.
Ausnahmen:
Wenn aus klimatischen Gründen wirtschaftlich nicht vertretbar, wenn eine ganzjährige Fernwärmeversorgung sichergestellt ist oder wenn die Wärmepumpenheizanlage (JAZ = 4) ganzjährig in Betrieb ist.
Die Verwendung einer Heizanlage mit fossilen Brennstoffen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Nachweis über die oben angeführten Voraussetzungen ist von einer amtlich anerkannten Energieberatungseinrichtung zu erstellen. Wärmepumpenheizanlagen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Jahresarbeitszahl (JAZ) von mind. 4, Passstück zum Einbau eines Wärme-Mengenzählers und sie müssen einen separaten Stromzähler für die Wärmepumpe haben.
Die Förderung von Niedrigenergiehäusern bzw. Super-Niedrigenergiehäusern wird in der Steiermark im Rahmen der Eigenheimförderung gewährt und entspricht einer Erhöhung des Wohnbauförderungsdarlehens.
Die aktuellen Förderungen für erneuerbare Energien in Österreich erfahren Sie hier.