Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Verein "Besser mit Holz!") als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften: Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.bessermitholz.at.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Verein "Besser mit Holz!"
Körblergasse 111 - 113, A-8010 Graz
E-Mail:
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website www.bessermitholz.at ist wegen der im weiteren angeführten Unvereinbarkeiten teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Durch die Erstellung dieser Website mittels einem sogenannten CMS System ist es nicht möglich, alle laut WCAG 2.1 in der Konformitätsstufe AA geforderten Kriterien zu erfüllen. Bei folgenden Elementen besteht noch Handlungsbedarf. Die vorhandenne Defizite werden nach Möglichkeit nach und nach abgebaut.
- Kontraste bei diversen Interaktionselementen
- Auszeichnung von Formularen bzw. Navigationselemente
- Fehlende Untertitel bei eingeundenen Videos
- PDF-Dokumente (unvollständiges Tagging)
Evaluationsmethode
Die Website wurde einer manuellen, sowie einer automatisierten Überprüfung der Standards WCAG 2.1 A (https://www.accessibilitychecker.org) bzw. der W3C Standards (https://validator.w3.org/) unterzogen.
Bewertungsbericht zur Barrierefreiheit
Die Evaluierung der Barrierefreiheit unserer Website wurde in einem Bewertungsbericht zusammengefasst, den Sie hier abrufen können: https://www.accessibilitychecker.org/audit/?website=www.bessermitholz.at&flag=eu
Feedback bei Feststellung einer Barriere
Der Verein "Besser mit Holz" ist stetes bestrebt, seinen Internetauftritt zu verbessern und vorhandene Barrieren abzubauen. Sollten Sie dennoch eine Barriere identifizieren, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme an
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen. Kontaktformular der Beschwerdestelle:
https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie hier: https://www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdestelle
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.03.2023 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 27.03.2023 überprüft.
Quellen: